Kurzmitteilung

Kerncurriculum Deutsch

Wir sind auch Eltern von Kindern und sprechen daher heute mal aus der Elternsicht.

Wir würden gern erfahren, was unsere Kinder im Fach Deutsch lernen. Also werfen wir einen Blick ins Kerncurriculum und finden auf Seite 18:

Die Lernenden können

  • Gesprächsregeln in Orientierung an den Gesprächsformen beachten

Unsere Kinder sollen Regeln lernen. Das hört sich zunächst einmal gut an.

Jetzt wollen wir natürlich wissen, welche Regeln unsere Kinder lernen sollen, und schauen weiter (Seite 23):

Kurzmitteilung

Verschleierung

Das Kerncurriculum Politik und Wirtschaft für die Sekundarstufe I an Gymnasien ist noch vager als das Curriculum für Mathematik.

Der Inhaltsbereich ist in sechs „Inhaltsfelder“ aufgeteilt:

  • Demokratie
  • Wirtschaft
  • Individuum und Gesellschaft
  • Gesellschaft und Natur
  • Recht und Rechtsprechung
  • Internationale Beziehungen und Globalisierung

Diese werden in kurzen Texten verbal umschrieben (S. 25). Eine weitere Konkretisierung erfolgt nicht.

Kurzmitteilung

„Fehler sind erlaubt“

Zusätzlich zu den Kerncurricula gibt das hessische Kultusministerium „Leitfäden“ in den einzelnen Fächern aus. Diese sollen den Lehrer bei der Umsetzung des Kerncurriculums „unterstützen und begleiten“.

Das ist merkwürdig, denn normalerweise sollte ein Lehrplan aus sich heraus verständlich sein. Wenn ein Lehrplan die Inhalte und Lernziele präzise beschreibt, sollte der Lehrer aufgrund seiner beruflichen Befähigung in der Lage sein, daraus entsprechende Unterrichts- stunden aufzubauen.

Wir schauen uns jetzt den Leitfaden für das Fach Mathematik an. Auf Seite 10 heißt es:

Um Kompetenzen zu entwickeln, ist die formative, fördernde Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern von besonderer Bedeutung, weil sie orientierend und stärkend im Lernprozess wirkt, Fehler erlaubt sind und keine ‚schlechte Note‘ daraus folgt. Fehler sind Fenster in Lernprozessen: Sie bieten Ansatzpunkte für die individuelle Förderung. Diese setzt an den Stärken der Lernenden an.
Kurzmitteilung

Lehrpläne

Schulabschlüsse sind nur dann vergleichbar, wenn sie landesweit auf gleichen Inhalten beruhen.

Es bedarf daher der Festlegung durch Lehrpläne.

Lehrpläne müssen so abgefaßt sein, daß

  • für den Lehrer klar erkennbar ist, was er zu tun hat
  • sie von Eltern nachvollzogen werden können

Der letzte Punkt ist besonders wichtig, damit Eltern ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können.

Die Schulaufsicht kann nur stichprobenweise kontrollieren und wird meist erst auf Beschwerde tätig.

Der Lehrplan muß Eltern in die Lage versetzen, selbst zu kontrollieren, ob in der Schule auch gemacht wird, was gemacht werden soll.