Kurzmitteilung

Scheinkonkretisierung

Kapitel 6 des Kerncurriculums Politik und Wirtschaft gibt eine Aufzählung von „Kompetenzerwartungen“ zu den einzelnen „Kompetenzbereichen“. Es handelt sich nur um eine scheinbare Konkretisierung.

Unter „Handlungskompetenz“ auf Seite 23 finden wir:

Die Lernenden können

    […]

  • undemokratisches Verhalten erkennen und Möglichkeiten der Abwehr verfassungsfeindlicher Positionen und von Fremdenfeindlichkeit in Diskussionen formulieren, sich mit Möglichkeiten des Engagements auseinandersetzen und ein historisches Beispiel hiermit in Verbindung bringen

Was fällt auf?

Kurzmitteilung

Nichts neues

Kompetenzen zu fördern, ist nichts neues. Dies findet auch im klassischen Unterricht statt. Im Mathematik-Unterricht wird die Denkfähigkeit, im Deutsch-Unterricht die sprachliche Fähigkeit gefördert.

Dies geschieht durch die Vermittlung der Fachinhalte.

Beispiel

Die Kompetenz „Darstellen“ im Mathematikunterricht wird dadurch gefördert, indem der Lehrer die verschiedenen Darstellungsformen vermittelt. Er braucht nur den Lehrplan abzuarbeiten und fördert damit automatisch diese Kompetenz.

Im „kompetenzorientierten Unterricht“ muß sich der Lehrer zusätzlich mit fachfremden Kompetenzen beschäftigen. Dies geht zu Lasten der Kernkompetenzen des eigenen Fachs.

Wenn der Mathematik-Lehrer sich, statt sich auf die Inhalte zu konzentrieren, Gedanken zu allen möglichen Kompetenzen machen soll, dann geht die Kernkompetenz, für die das Fach bestimmt ist, die Denkfähigkeit, verloren.


Die Lehrpläne des klassischen Unterrichts decken alle für die Allgemeinbildung wichtigen Kompetenzen ab.

Mit der „Kompetenzorientierung“ wird nichts neues geschaffen, sondern nur Verwirrung gestiftet.

Kurzmitteilung

„Bildungsstandards“

Kapitel 6 des Kerncurriculums Mathematik formuliert „Kompetenzerwartungen“ in Form von „Bildungsstandards“, die am Ende der Sekundarstufe I erreicht sein sollen.

Die Lernenden

  • wählen die Darstellungsform adressatengerecht und sachangemessen aus und bereiten sie präsentationsgerecht auf,
  • entwickeln Darstellungen,
  • erkennen Beziehungen zwischen verschiedenen Darstellungsformen und wechseln zwischen ihnen,
  • interpretieren und bewerten Darstellungen.

Wie prüft man, ob dieser „Standard“ erreicht ist?

Kurzmitteilung

Überfachliche Kompetenzen

Die Kerncurricula des Landes Hessen enthalten ein gemeinsames Kapitel 2 mit der Überschrift „Überfachliche Kompetenzen“

Ein Teil der dort beschriebenen Kompetenzen läßt sich sehr wohl einem Fach zuordnen. Die Sprachkompetenz beispielsweise ist Gegenstand des Faches Deutsch.

Ein anderer Teil fällt gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule, da es sich um erzieherische Zielsetzungen handelt.

„Kompetenzorientierung“ ist ein Deckmantel zur Verlagerung der Erziehung von den Eltern auf den Staat.

Das ist nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten.