Kurzmitteilung

Vergleichbarkeit

Wie wir in der letzten Sitzung festgestellt haben, ist die Klassenarbeit die einzige Form der Leistungsbewertung, die alle notwendigen Grundsätze erfüllt.

Alle erhalten die gleichen Aufgaben, und es wird bei allen der gleiche Bewertungsmaßstab angewendet.

Dies gewährleistet zunächst nur die Gleichbehandlung innerhalb der Klasse. Eine landesweite Vergleichbarkeit ist damit noch nicht gegeben.

Wenn der Lehrer sich am Klassendurchschnitt orientiert, dann hängt die Note eines Schülers davon ab, in welcher Klasse er sich zufällig befindet. Für ein und dieselbe Leistung erhält er in einer schlechten Klasse eine bessere Note als in einer guten Klasse.

Es ist daher notwendig, landesweite Richtlinien für die Konzeption und Bewertung der Arbeiten festzuschreiben.

Lehrpläne müssen zu jeder Unterrichtseinheit neben den verbindlichen Inhalten auch Angaben enthalten, welche Aufgabenarten zu stellen, wie sie zu gewichten und wo die Notengrenzen zu ziehen sind.

Nur so ist eine landesweite Vergleichbarkeit gewährleistet.
Kurzmitteilung

Bewertungsformen

Wir untersuchen jetzt die verschiedenen in den Schulen gängigen Formen der Leistungsbewertung auf Vereinbarkeit mit den vorgenannten Grundsätzen.

Klassenarbeit

In der Klassenarbeit liegt die Leistung jedes Schülers schriftlich vor. Darauf kann ein objektiver Bewertungsmaßstab angewendet werden.
Objektivität \/

Jeder hat die gleichen Aufgaben. Auf alle Arbeiten kann der gleiche Bewertungsmaßstab angewendet werden.
Gleichbehandlung \/

Soweit geeignete Aufgaben gestellt werden, gibt die Arbeit die beim Schüler vorhandenen Fachkenntnisse wieder.
Validität \/

Die Arbeit wird unter Aufsicht von den Schülern persönlich angefertigt.
Persönlichkeit \/

Kurzmitteilung

Grundsätze

Noten können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn bestimmte Grundsätze bei ihrer Vergabe beachtet werden.

Objektivität

Eine Note hat nur dann Aussagekraft, wenn sie der Leistung nach einem objektiven Maßstab zugeordnet worden ist.

Geht das subjektive Empfinden des Lehrers mit ein, dann hat die Note keinen Aussagegehalt mehr.

Gleichbehandlung

Noten sind nur dann vergleichbar, wenn die Leistungen unter gleichen Bedingungen erbracht und bewertet worden sind.

Alle müssen die gleichen oder zumindest gleichartige Aufgaben bearbeiten. Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Maßstab.

Validität

Die Note soll Aufschluß über die Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Fach geben. Die Lösbarkeit der Aufgaben darf nicht von besonderen Kenntnissen aus anderen Fächern abhängen.

Persönlichkeit

Die Leistung ist persönlich zu erbringen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, denn es soll die Leistung des Schülers bewertet werden, und nicht die Leistung von anderen.

Kurzmitteilung

Zweck der Noten

Verschiedene Berufe erfordern unterschiedliche Kenntnisse in den einzelnen Fächern.

Ein Informatiker benötigt sehr gute mathematische Fähigkeiten, ein Journalist gute Sprachkenntnisse usw.

Die Note soll Auskunft darüber geben, wie stark die Fähigkeiten des Schülers in den einzelnen Fächern ausgeprägt sind.

Sie soll nicht nur kennzeichnen, wer über für die Allgemeinbildung ausreichende (4) Kenntnisse verfügt, sondern auch, ob er durchschnittliche (3), überdurchschnittliche (2) oder besonders herausragende (1) Fähigkeiten in dem jeweiligen Fach besitzt.