Alle erhalten die gleichen Aufgaben, und es wird bei allen der gleiche Bewertungsmaßstab angewendet.
Dies gewährleistet zunächst nur die Gleichbehandlung innerhalb der Klasse. Eine landesweite Vergleichbarkeit ist damit noch nicht gegeben.
Wenn der Lehrer sich am Klassendurchschnitt orientiert, dann hängt die Note eines Schülers davon ab, in welcher Klasse er sich zufällig befindet. Für ein und dieselbe Leistung erhält er in einer schlechten Klasse eine bessere Note als in einer guten Klasse.
Es ist daher notwendig, landesweite Richtlinien für die Konzeption und Bewertung der Arbeiten festzuschreiben.
Lehrpläne müssen zu jeder Unterrichtseinheit neben den verbindlichen Inhalten auch Angaben enthalten, welche Aufgabenarten zu stellen, wie sie zu gewichten und wo die Notengrenzen zu ziehen sind.
Nur so ist eine landesweite Vergleichbarkeit gewährleistet.