Kurzmitteilung

Überfachliche Kompetenzen

Die Kerncurricula des Landes Hessen enthalten ein gemeinsames Kapitel 2 mit der Überschrift „Überfachliche Kompetenzen“

Ein Teil der dort beschriebenen Kompetenzen läßt sich sehr wohl einem Fach zuordnen. Die Sprachkompetenz beispielsweise ist Gegenstand des Faches Deutsch.

Ein anderer Teil fällt gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule, da es sich um erzieherische Zielsetzungen handelt.

„Kompetenzorientierung“ ist ein Deckmantel zur Verlagerung der Erziehung von den Eltern auf den Staat.

Das ist nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten.

Hinterlasse einen Kommentar