Kurzmitteilung

„Bildungsstandards“

Kapitel 6 des Kerncurriculums Mathematik formuliert „Kompetenzerwartungen“ in Form von „Bildungsstandards“, die am Ende der Sekundarstufe I erreicht sein sollen.

Die Lernenden

  • wählen die Darstellungsform adressatengerecht und sachangemessen aus und bereiten sie präsentationsgerecht auf,
  • entwickeln Darstellungen,
  • erkennen Beziehungen zwischen verschiedenen Darstellungsformen und wechseln zwischen ihnen,
  • interpretieren und bewerten Darstellungen.

Wie prüft man, ob dieser „Standard“ erreicht ist?

Ein Waldorfschüler kann sicher auch irgendeine Darstellung entwickeln. Formell hätte er den zweiten Punkt erfüllt. Aber ob seine Darstellung brauchbar ist und von anderen verstanden wird, ist damit noch nicht gesagt.

Ein Standard muß so formuliert sein, daß objektiv überprüft werden kann, ob der Standard erreicht ist.

Anderenfalls handelt es sich nicht um einen Standard, sondern um eine Phrase.

Im obigen Beispiel müßte konkret angegeben werden, welche Darstellungsformen die Schüler beherrschen sollen, in etwa so:

Der Schüler kann

  • die gefundenen Lösungen einer Gleichung als Lösungsmenge angeben
  • den Graph einer linearen Funktion zeichnen
  • zu gegebenen Daten ein Kreisdiagramm zeichnen
  • […]

Dies kann objektiv überprüft werden, indem man dem Schüler entsprechende Aufgaben stellt.

Die in Kapitel 6 angegebenen „Kompetenzerwartungen“ sind keine Standards.

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